Algorithmen und Künstliche Intelligenz im Koalitionsvertrag 2018
Nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 hatten zunächst Union, FDP und Grüne Sondierungsgespräche geführt. Diese Gespräche zur sog. „Jamaika-Koalition“ wurden allerdings bald für gescheitert erklärt. Darauf begannen die Sondierungs- und dann Koalitionsgespräche zur „GroKo“ (= Große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD). Diese Gespräche mündeten schließlich am 7. Februar 2018 in den Koalitionsvertrag mit dem Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“. In diesem Vertrag spielen die Digitalisierung sowie Algorithmen und Künstliche Intelligenz eine wichtige Rolle, so dass sich es sich lohnt, einen Blick auf die entsprechenden Passagen im Original zu werfen.
Hinweis: Die relevanten Passagen wurden zum Nachlesen der zitierten Passagen im ursprünglichen Kontext mit den entsprechenden Zeilennummern versehen.
Zeilen 1490 – 1501: Technologische Basis und Triebfeder der Digitalisierung sind Mikroelektronik, moderne Kommunikationstechnik, künstliche Intelligenz, Robotik, Datenwissenschaften, IT-Sicherheit und Quantentechnologien. Wir wollen die Forschung zu diesen Schlüsseltechnologien intensiv fördern, inklusive sozialer und geisteswissenschaftlicher Begleitforschung. Insbesondere wollen wir Deutschland zu einem weltweit führenden Standort bei der Erforschung von künstlicher Intelligenz machen. Hierzu wollen wir aus der Plattform Lernende Systeme heraus ein Nationales Forschungskonsortium für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen aufbauen und konsequent auf Anwendungen in allen Feldern der Forschungs- und Innovationsstrategie ausrichten. Wir werden gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten. Gemeinsam mit Polen wollen wir ein Zentrum für digitale Innovationen in der Systemforschung einrichten
Zeilen 2069 – 2071: Daten sind der Treibstoff für Innovationen und neue Dienste. Diese wollen wir ermöglichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten.
Zeilen 2086 – 2089: Wir wollen uns für eine Stärkung der Kompetenz der Nutzerinnen und Nutzer sowie für mehr Transparenz und „Privacy by Default“ und „Privacy by Design“ auf Seiten der Anbieter einsetzen und die Entwicklung von innovativem Einwilligungsmanagement fördern und unterstützen.
Zeilen 2097 – 2106: Diskriminierungsverbote der analogen Welt müssen auch in der digitalen Welt der Algorithmen gelten. Wir setzen uns für Transparenz bei Online-Vergleichs- und Beratungsportalen ein. Wir werden zeitnah eine Daten-Ethikkommission einsetzen, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorschlägt. Die Klärung datenethischer Fragen kann Geschwindigkeit in die digitale Entwicklung bringen und auch einen Weg definieren, der gesellschaftliche Konflikte im Bereich der Datenpolitik auflöst.
Zeilen 2143 – 2148: Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren. Wir wollen einen Rechtsrahmen für das autonome Fahren schaffen, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Sicherheit.
Zeilen 2589 – 2594: Wir wollen die bestehenden Technologieprogramme für anwendungsnahe Forschung zur Förderung digitaler Spitzentechnologien wie Quantencomputing, Robotik, autonome Systeme, Augmented Reality (3D Virtualisierung), Blockchain, Visible Light Communication und Smart Home fortführen und ausbauen. Gleichzeitig werden wir gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten.
Zeilen 3672 – 3678: Damit autonome Fahrzeuge im öffentlichen Raum rechtssicher getestet und eingesetzt werden können, werden wir Experimentierklauseln bzw. Ausnahmeregelungen schaffen. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden wir die rechtlichen Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge (Stufe 5) auf geeigneten Infrastrukturen schaffen. Wir wollen die Haftungsregelungen beim Einsatz autonomer Systeme (z. B. selbstfahrende Kfz, Roboter) mit dem Ziel auf den Prüfstand stellen, um gegebenenfalls drohende Haftungslücken zu schließen.
Zeilen 3704 – 3707: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein, dass ihre Daten jederzeit geschützt sind und nicht gegen ihre Interessen eingesetzt werden. Um beim automatisierten Fahren Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden wir einen Verordnungsentwurf im Bundestag vorlegen.
http://gfx.sueddeutsche.de/pdf/Koalitionsvertrag2018.pdf