Gutachten der Datenethikkommission der Bundesregierung
2019-11-26
Zu Beginn der jetzigen Regierungsarbeit der Bundesregierung wurde im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Datenethikkommissionbeschlossen. Der Druck auf die Kommission war gewaltig. Als die Bundesregierung sie vor einem Jahr mit dem Auftrag zurück ließ, die „ethischen Leitplanken“ zu definieren „für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung und Förderung des Wohlstands im Informationszeitalter“, hatte man den Eindruck, das könnte ein kleines bisschen viel werden.
Diese Gruppe von 16 Mitgliedern, ehrenamtlich arbeitende Fachleute für Ethik, Rechtswissenschaft, Informatik, Wirtschaft und Verbraucherschutz – hat jetzt ihr Gutachten vorgelegt. Gemessen an der kurzen Laufzeit – ein Jahr hatten sie Zeit- und gemessen an den Leitfragen /1/ haben sie ganze Arbeit geleistet. Das Ergebnis ist beachtlich geworden. Grob unterteilt ist das lesenswerte Gutachten/2/ in einen Teil zu Datenthemen und einen Teil zu algorithmischen Systemen, auch wenn sich beides nicht sauber trennen lässt. Im Blick hat die Kommission dabei vor allem auf die Praktiken von Unternehmen gerichtet und wie diese durch den Staat demokratisch eingehegt werden können.
Punkt für Punkt empfehlen sie der Regierung gleich eine ganze Palette von neuen Regelungen. Dazu gehört etwa eine Kennzeichnungspflicht, ein Zulassungsverfahren und Transparenzpflichten für Algorithmen mit einem hohem Risiko und eine neue Verordnung auf EU-Ebene, die all das bis ins Detail regeln soll. Das steht in dem Gutachten, das die Kommission jetzt dem Justizministerium vorgestellt hat.
Der Ball liegt jetzt wieder bei der Politik und ich fürchte, dass dieses Gutachten, wie viele andere zuvor, in den Schubladen verschwindet, weil es einzelnen Regierungsmitgliedern nicht ganz ins Weltbild passt. Es liegt jetzt an uns – der Zivilgesellschaft – diese so formulierten Prinzipien einzufordern.
/1/ Leitfragen an die Datenethikkommission:
/2/ Gutachten der Datenethikkommission (Kurzfassung und Langfassung)
https://datenethikkommission.de/gutachten/